Geschichte
Die Stiftung HOFFNUNG ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts und wurde 2002 von AVC – Aktion für verfolgte Christen und Notleidende und dem Nehemia Christliches Hilfswerk e.V. gegründet und 2003 von dem Regierungspräsidium Darmstadt als rechtsfähig anerkannt (Stiftungsurkunde Az.: II 21.1 – 25s 04/11 – (10) – 57). Seitdem ist die Stiftung HOFFNUNG aktiv, Hoffnung zu schenken und Leben zu retten.
Stiftungszweck
Die Stiftung HOFFNUNG ist selbstlos tätig und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Sie fördert einerseits Projekte, die langfristige Hilfe bieten und anderseits solche, die in akuten Krisensituationen die Not von Menschen unmittelbar lindern. Stiftungszweck sind insbesondere die
- Förderung der Bildung und Erziehung
- Förderung der Entwicklungshilfe und Völkerverständigung
- selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen
Der Satzungszweck wird im In- und Ausland verwirklicht.
Internationale Partnerschaft
Die von der Stiftung HOFFNUNG geförderten Projekte werden in Zusammenarbeit mit internationalen Hilfswerken und einheimischen Partnern realisiert, damit Hilfe ankommt und nicht in dunklen Kanälen versickert.
Nachhaltigkeit der Stiftungsarbeit
Die Stiftung ist verpflichtet, das ihr anvertraute Vermögen dauerhaft zu bewahren. Die Aufgaben werden mit den Erträgen verwirklicht, die mit dem Vermögen erwirtschaftet werden und aus laufenden Spenden. So ist eine Nachhaltigkeit der Stiftung und ihrer Arbeit gewährleistet. Die ältesten Stiftungen in Deutschland sind über 1000 Jahre alt.
Auszeichnung
Im November 2006 wurde die Stiftung HOFFNUNG durch die Hessische Landesregierung für das vorbildliche gesellschaftliche Engagement und die beispielhafte Stiftungsarbeit als »Stiftung des Monats« ausgezeichnet.