Spenden

Spenden und Steuern sparen

Wenn Sie unsere Arbeit durch eine Zustiftung in den Vermögensstock der Stiftung unterstützen möchten, so hat dies für Sie steuerliche Vorteile. Denn eine Zustiftung kann selbst dann noch steuermindernd geltend gemacht werden, wenn der Höchstbetrag von 20 % des Gesamteinkommens als Spende schon ausgeschöpft ist.

Eine Zustiftung wirkt nachhaltig. Denn sie geht in den Vermögensstock der Stiftung über, der auf Dauer erhalten bleibt.

Spenden und schnelle Hilfe bringen

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Stiftung durch eine allgemeine Spende zu unterstützten, die dann zeitnah zur Umsetzung des Stiftungszwecks eingesetzt wird.

Gutes tun über den Tod hinaus

Der Wunsch ist berechtigt, den materiellen Ertrag seines Lebens einem sinnvollen Zweck zuzuführen und über den Tod hinaus Gutes zu tun. Eine Stiftung kann in einem Testament mit einem Vermächtnis bedacht oder als Erbe eingesetzt werden.

Spendenbescheinigung

Eine Zuwendungsbestätigung wird Ihnen zu Beginn eines Jahres unaufgefordert zugesandt. Bitte geben Sie dafür Ihre Anschrift im Verwendungszweck Ihrer Überweisung an.

Spendenkonto

Kontoinhaber: Stiftung Hoffnung
IBAN: DE96 5066 1639 0001 5139 66
Verwendungszweck: je nach Ihrem Wunsch entweder Zustiftung oder Spende